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E 10 Verträglichkeit PDF 

Seit Ende 2010 müssen alle EU-Mitgliedstaaten den maximal zulässigen Ethanol-Anteil im Ottokraftstoff von derzeit 5 Vol. % (E5) auf 10 Vol. % (E10) anheben. Die Neuregelung basiert auf der Richtlinie 2009/30/EG vom 23. April 2009.

Biokraftstoff.jpg


Selbstverpflichtung

Die Daimler AG begrüßt die in Deutschland geplante Erhöhung des biogenen Anteils in Kraftstoffen. Im Rahmen einer Selbstverpflichtung hat sich das Unternehmen als einer der ersten Automobilhersteller zum Ziel gesetzt, bei seinen Fahrzeugen die technischen Voraussetzungen für eine erhöhte Beimischung von Biokraftstoffen zu schaffen.
E5 und E10 Kraftstoff

In Deutschland sind die Kraftstoffanbieter per Verordnung verpflichtet, E5 Kraftstoff weiterhin anzubieten und zwar zeitlich befristet. Damit geht Deutschland über die EU-Vorgaben hinaus. Um Fehlbetankungen von Fahrzeugen, bei denen E10 zu Schäden führen kann, zu vermeiden, sowie um den Verbraucher über das angebotene Produkt zu informieren, ist eine eindeutige und auffällige Kennzeichnung von E10 sowohl unmittelbar an der Zapfsäule als auch an der Ausschilderung der Preise notwendig.
Verträglichkeit bei Mercedes-Benz Fahrzeugen

Die überwiegende Mehrheit aller Mercedes-Benz Ottomotoren ist für den Einsatz von biogenen Kraftstoffen mit einem Anteil von bis zu 10 % Ethanol geeignet.


Ausnahmen sind beispielsweise:

•  Oldtimer
•  Fahrzeuge bei denen ausdrücklich Super Plus Kraftstoff vorgesehen ist
•  die erste Generation von Vierzylinder-Direkteinspritzern
•  sowie Fahrzeuge bei denen kein geregelter 3-Wege Kat verbaut ist.

Welche Mercedes-Benz Fahrzeuge nicht für den neuen E10 Kraftstoff geeignet sind, finden Sie in angehängter Liste. Diese Typen müssen stets mit "Super Plus schwefelfrei nach DIN EN228" oder mit der "Bestandschutzsorte nach DIN 51626-1" betrieben werden. Die Bestandschutzsorten sind anhand der Zapfsäulen-Aufschrift


Download Serviceinformation E10 Kraftstoff (PDF, 74 KB)



Wie wird E10 an den Zapfsäulen gekennzeichnet?

Laut Verordnung sind E10-Zapfpistolen - siehe Abbildung rechts - mit einem runden Aufkleber „Super E10 schwefelfrei“ (bzw. „Super Plus E10 schwefelfrei“) zu kennzeichnen Zusätzlich müssen an den Zapfsäulen folgende Hinweise deutlich angebracht werden: „Enthält bis zu 10 % Bioethanol“ und „Verträgt Ihr Fahrzeug E10? Herstellerinformation einholen! Im Zweifel Super oder Super Plus tanken!“ Die Zapfsäulen mit E5-Kraftstoffen werden wie bisher mit „Super schwefelfrei“ bzw. „Super Plus schwefelfrei“ gekennzeichnet (siehe Abbildung).

 

 Aufkleber_super schwefelfrei DIN EN 228.jpg Aufkleber E DIN 51.jpg
 Aufkleber_super E10 schwefelfrei.jpg
Aufkleber für Zapfpistole für bisherigen Kraftstoff
(mit E5-Anteil)
 Aufkleber für Zapfpistole für E-10-Kraftstoff
 
 

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